RVMTL

Antrag aus den Mitteln des Hilfsfonds

Stand: 2022
Wichtige Hinweise

Neben der Unterstützung bei der Beseitigung von Schäden durch Naturereignisse wie Sturm oder Hochwasser an Gemeinschaftsanlagen in den Kleingartenvereinen unseres Verbandes, können auch Maßnahmen zum Rückbau von Kleingartenparzellen finanziell unterstützt werden. Die Unterstützung aus dem Hilfsfonds ist auf maximal 50% beschränkt.

Mittels Vorstandsbeschluss können Unterstützungsleistungen für diese Zwecke beantragt werden. In der Beschreibung der Maßnahme sind die notwendigen Aufgaben in Kurzform darzustellen. Abschließend sind die voraussichtlichen Kosten anzuzeigen. Sollte eine Zwischenfinanzierung notwendig sein, ist dies ausdrücklich im Antrag zu vermerken. Eine Zwischenfinanzierung ermöglicht die Abrechnung der Kosten in mehreren Abschnitten.

Die geplanten Gesamtkosten umfassen die finanziellen Mittel, die eingesetzt werden müssen, um das Projekt umsetzen zu können. Eigenleistung in Form von Arbeitsstunden werden nicht berücksichtigt. Die Gesamtkosten können Leistungen zur Entsorgung wie z.B. Containerkosten beinhalten. Ebenso können Kosten für Mietgeräte wie Minibagger o.ä. in die Kalkulation einbezogen werden.

Projektbeschreibung
Kostenaufstellung
Zwischenfinanzierung