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20.09.2023

 

Was bisher passierte

 

Symbolisch steht dieser Auszug eines Schreibens an unseren Verband für die politische Unterstützung.
Diese Fraktion hatte 2014, wie viele andere in den Folgejahren auch, eine umfassende Kehrtwende in der Bewertung des Kleingartenwesens zugesichert.
Doch was ist seither passiert?
Gibt es tatsächlich Förderungen auf die Vereine und Verbände zugreifen können?
Hat man das Ehrenamt wahrhaftig gestärkt und fördert man das ehrenamtliche Engagement?
Ist die Situation nicht viel dramatischer geworden?
Stehen die Vereine je nach Region nicht davor von Immobilienhaien gefressen zu werden oder am Leerstand zu ersticken?
Sind es nicht gerade die unzähligen Ehrenamtlichen die uns fehlen und damit ganze Vereine ins Wanken bringen?

Wo sind die Lösungen?
Warum werden die Betroffenen nicht gehört bzw. werden daraus keine Schlussfolgerungen gezogen?

Das Kleingartenwesen bietet so viele Möglichkeiten sich in den Wandel einzubringen.
Sei es der soziale, aber auch der ökologische Aspekt. Selbst im der Bereich der erneuerbaren Energien bieten Gartenvereine ungeahnte Möglichkeiten.

Der Politik werden Vorschläge auf dem Silbertablett geliefert.
Jedoch will unsere politische Elite nicht an den süßen Früchten naschen.
Sie würden ja tiefgreifende Veränderungen mit sich bringen, die im "schlimmsten" Fall nicht nur den "grünen Sektor" beschäftigen würden.

Nein auch die Finanzseite müsste eingebunden werden, damit  nicht am Ende die, die das Silbertablett servieren, noch die Leidtragenden sind.

Also liebe Politiker - ihr seid am Zug!
Aber bitte nicht melden, nur um Euch unser Kreuz auf dem Wahlzettel zu sichern!

 

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19.09.2023

 

Keine Sprechstunde am 26. September

 

Unsere Bad Lausicker Sprechstunde in der kommenden Woche findet nicht statt. An diesem Tag werden die Verbandsvertreter unsere Mitgliedsvereine aufsuchen, um so mit den Vorständen und Mitgliedern ins Gespräch zu kommen.
Nachdem wir kürzlich unsere Vereine "Felsengrund" und "Am Birkenwald" aufgesucht haben, folgen in der kommenden Woche die Vereine "Am Steingrundtal", "Heinrich-Heine" und "1962".

Wir freuen uns schon auf interessante Gespräche.

 

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 18.09.2023

 

Was bringt die Grundsteuerreform unseren Vereinen?

 

Zumindest kann man vermuten, es wird nicht einfacher.
Ob und in welchem Umfang die Kleingartenvereine Teil der Umsetzung werden, ist noch immer ungewiss.
Jedoch lassen die Reaktionen nicht lange auf sich warten. Die ersten Eigentümer reagieren und wollen ihre Steuerverpflichtung gern weitergeben.
Doch die Frage, an wen, steht noch unbeantwortet im Raum.
Von Seiten des Sächsischen Finanzministeriums hatte man einzelnen Eigentümern schon vor der Erhebung der Daten empfohlen ihre Verträge zu prüfen. Und wenn die Verträge das Umlegen nicht hergeben, ...
So richtig zufriedenstellend war diese Aussage seinerzeit nicht. Wissen die Eigentümer doch bis heute nicht, ob sie künftig auf der Grundsteuer für übergroße Lauben sitzenbleiben. 

Nun hat der erste Eigentümer reagiert und will einen neuen Vertrag schließen der nicht nur die Grundsteuerneuregelung umfasst, sondern zugleich den Verband als Eigentümer aller Baukörper bezeichnen soll.
Dass das natürlich nicht geht, dürfte jedem klar sein.
Einerseits wäre es einer ungesetzlichen Enteignung gleichzusetzen, andererseits würde der Verband die uneigeschränkte Haftung über alle Baukörper übernehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese legal errichtet wurden oder nicht. Und wie oft haben unsere Vorstände keine Kenntnis von Bautätigkleiten, sondern kommenn denen erst beim nächsten Gartenwechsel auf die Spur.

Es ist also Vorsicht geboten. Und wer sich nicht sicher sein sollte, weiß wohin er sich wenden kann.

 

 

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12.09.2023

 

Warum immer ich?

 

Diese oder ähnliche Fragen werden immer wieder an uns herangetragen.
So auch kürzlich beim Thema Kündigung eines Kleingartens. Der abgebende Pächter beschwerte sich vehement über seinen Vorstand. Er habe ihm nicht gesagt, dass er seinen Garten zur Jahresmitte hätte kündigen müssen.
Doch hätte er das tatsächlich gemusst?
Ist es nicht vielmehr so, dass der scheidende Pächter einst einen Vertrag geschlossen hat, bei dem die heutigen Vorstandsmitglieder oftmals gar nicht mitgewirkt haben. Häufig waren sie selbst noch nicht einmal Mitglied des Vereins.
Und noch interessanter wird es bei dem "Der hätte mich informieren müssen!"
Sollen die Vorstandsmitglieder jetzt mehrmals im Jahr eine Erhebung zu Kündigungsabsichten durchführen, um die abgabewilligen dann über ihre Pflichten informieren zu können?
Nein. Die Pächter haben einen Vertrag unterzeichnet. Und so wie man bei Vertragsunterzeichnung der Meinung ist über alles Kenntnis zu haben, so muss man es auch bei einer Kündigung voraussetzen können.
Sich dann auf Unwissenheit zu berufen ist schlichtweg der falsche Weg.

Gleiches gilt übrigens für die Mitgliedschaft im Verein. Deren Grundlagen sind in der Satzung festgehalten.
Oftmals muss diese neuen Rahmenbedingungen angepasst werden. Dabei sollten die "Mitglieder" nicht vergessen, dass diese Änderungen sich auf alle Mitglieder auswirken.

Nun sieht man den Unterschied und warum bei einer Gartenabgabe zwei "Vertragsverhältnisse" aufgelöst werden müssen.
Findet bei dem Pachtverhältnis der Pachtvertrag seine Anwendung, so bildet bei der Mitgliedschaft die Satzung die Grundlage.

Natürlich kann man unabhängig voneinander das eine oder andere auflösen. Doch auch hier muss man mit möglichen Konsequenzen leben.
Beim Austritt aus der Kleingärtnergemeinschaft muss man die Leistungen, die einem die Nutzung des Kleingartens ermöglichen, finanziell ausgleichen.
Denn wer sich nicht mit seiner Mitgliedschaft an der Gemeinschaft beteiligt, darf auch kein kostenfreier Nutznießer sein.
Wo bliebe denn dann der Gemeinnutz des Vereins? Sollen die Mitglieder (anderen Pächter) die Gemeinschaftsflächen pflegen und mit ihren Beiträgen die Lasten des Vereins allein stemmen?

Andersherum ist das sicher kein Thema. Denn auch Nichtpächter können mit ihrem Beitrag durchaus Vereine unterstützen und sind daher gerade auch in unseren Gartenvereinen gern gesehene Gäste.

Also nicht immer nur ich! Die Gemeinschaft macht den Verein aus!

 

 

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07.09.2023

 

Link für Abrechnungsprogramm

 

Unsere Mitgliedsvereine haben per Email einen Link für das neue Abrechnungsprogramm erhalten. 

Somit können sich die Schulungsteilnehmer am 30. September auf das Thema vorbereiten und haben schon jetzt die Möglichkeit das Programm zu testen.

Um dem geistigen Diebstahl vorzubeugen, sind einige Funktionen noch deaktiviert und können erst mit dem Lizenzschlüssel "scharf gestellt" werden. Dieser wird zur Schulung ausgegeben bzw. ist ab dann über unsere Geschäftsstelle erhältlich.

Der Lizenzschlüssel ist vereinsgebunden und kann nur von dem jeweiligen Mitgliedsverein genutzt werden.

Für die Mitgliedsvereine unseres Verbandes ist das Programm kostenfrei.

 

 

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04.09.2023

 

Verbandstag findet am 7. Oktober statt

 

Am heutigen Abend berät unser Präsidium und behandelt dabei die letzten Feinheiten für unseren Verbandstag im kommenden Monat.

Auf der Tagungsordnung - die heute abschließend beraten wird - steht unter anderem die Anpassung der Satzung.

So wird man auf die aktuelle Situation Rücksicht nehmen und auf die im letzten Jahr vorgeschlagenen zusätzlichen Vertreter aus den Regionen verzichten. In Zeiten von fehlenden Ehrenamtlichen, in denen sich Vereine zusammenschließen, wäre es kein Zukunftssignal das Präsidium zu erweitern. 

Ebenfalls wird den Beschlüssen der letzten Jahre Rechung getragen und die Satzung soll dahingehend angepasst werden.

Auch die Vertretungsregelung soll neu organisiert werden, um somit eine ständige Handlungsfähigkeit zu sichern.

Natürlich wird es neben der Satzungsänderung weitere Beschlussvorlagen geben. Neben dem zu beschließenden Finanzplan steht auch die Neuwahl des Präsidiums und der Finanzprüfungskommission an. 

Die Vorbereitungen laufen also auf Hochtouren.